{"id":43858,"date":"2015-02-24T15:12:45","date_gmt":"2015-02-24T14:12:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.et-voila.de\/?page_id=43858"},"modified":"2023-05-10T21:49:40","modified_gmt":"2023-05-10T20:49:40","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/et-voila.de\/blog\/agbs\/","title":{"rendered":"AGB&#8217;s"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Konzert-, und Tanzveranstaltungen vom 24.02.2015<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>1. ANBIETERKENNZEICHNUNG<\/p>\n<p>1.1. VERANSTALTER:<br \/>\ninvolvr GmbH<br \/>\nM\u00e4rkische Stra\u00dfe 22<br \/>\n44141 Dortmund<br \/>\nGesch\u00e4ftsf\u00fchrung:<br \/>\nPhilipp Stecker<br \/>\nE-Mail: info@et-voila.de<br \/>\nURL:\u00a0www.et-voila.de<\/p>\n<p>Mit Kauf eines Tickets werden der Ticketk\u00e4ufer sowie die involvr GmbH Vertragspartner.<br \/>\nDie nachfolgenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten im Verh\u00e4ltnis der Veranstaltungsbesucher (nachfolgend: \u201eBesucher\u201c genannt) mit der involvr GmbH (nachfolgend: \u201eVeranstalter\u201c genannt).<br \/>\nSie sind Bestandteil des Besuchervertrages, der entweder durch den Erwerb eines Tickets oder \u2014 soweit ein Eintritt ohne Ticketkauf vorliegt \u2013 mit Betreten des Veranstaltungsortes zustande kommt.<\/p>\n<p>2. EINLASS \/ SICHERHEITSKONTROLLEN \/ EINTRITT<\/p>\n<p>2.1. Es gelten bei der Veranstaltung die allgemeinen Jugendschutzbestimmungen und gesetzlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland. Diese sind zu beachten und einzuhalten.<br \/>\nDer Eintritt wird mit der Vollendung des 18. Lebensjahres gewehrt.<br \/>\nBei Konzerten und Sonderveranstaltungen mit ausdr\u00fccklicher Ank\u00fcndigung wird auch der Einlass ab dem 14. Lebensjahr gewehrt.<br \/>\nAlle Personen unter 18 Jahren m\u00fcssen bis 24.00 Uhr das Veranstaltungsgel\u00e4nde verlassen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Besucher in Begleitung einer vollj\u00e4hrigen Person ist, die eine schriftliche Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung der Erziehungsberechtigten (Eltern) besitzt. Diese besagt, dass diese Person f\u00fcr die Dauer der Veranstaltung die Aufsichtspflicht \u00fcbernimmt.<br \/>\nErziehungsberechtigter bzw. Personenberechtigter im Sinne des Gesetzes ist jede Person, die allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften gem\u00e4\u00df BGB (B\u00fcrgerliches Gesetzbuch) die Personensorge zusteht, z.B. Vater, Mutter oder Vormund\u2028b) jede sonstige Person \u00fcber 18 Jahren, die auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit dem Personen- bzw. Sorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt. Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten ankommt, haben diese Personen ihre Berechtigung auf Verlangen schriftlich darzulegen.<br \/>\nF\u00fcr die gestattete Erziehungs\u00fcbertragung ist das folgende Formular zu verwenden. <a href=\"http:\/\/www.et-voila.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/erziehungsbeauftragung-highzoociety-2015.pdf\">&gt;DOWNLOAD&lt;<\/a> <a href=\"http:\/\/www.et-voila.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/erziehungsbeauftragung-highzoociety-2015.pdf\">Erziehungsbeauftragenformular<\/a> (Ohne Begleitperson\/Unterschrift ist dieses Formular ung\u00fcltig und f\u00fchrt zur Verwehrung des Einlasses). Diese Regelungen treffen nur zu, soweit keine abweichenden Altersbeschr\u00e4nkungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung ver\u00f6ffentlicht werden. Der Personalausweis ist immer mitzuf\u00fchren!<br \/>\n2.2. Ein Einlass zum Konzert\/Veranstaltung ist nur mit g\u00fcltiger Eintrittskarte m\u00f6glich. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen.<br \/>\n2.3. Bei dem Einlass zur Veranstaltung erfolgt aus Gr\u00fcnden der Sicherheit und Ordnung \u00fcber eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort.<br \/>\nDer Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Veranstaltungsbesuchern vorzunehmen. Die Einlass begehrende Person erkl\u00e4rt sich mit dieser \u00dcberpr\u00fcfung einverstanden.<br \/>\nTut sie dies nicht, kann ihr der Einlass verwehrt werden. Ein Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten besteht f\u00fcr diesen Fall nicht.<br \/>\n2.4. Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor, sollte der Veranstaltungsbesucher dazu aus wichtigem Grund Anlass geben, den Einlass zur Veranstaltung zu verweigern.<br \/>\nAls wichtiger Grund gilt insbesondere ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung sowie das Mitf\u00fchren von Speisen und Getr\u00e4nken (die nicht freiwillig abgegeben werden) sowie gef\u00e4hrlicher Gegenst\u00e4nde (z. B. Waffen, Pyrotechnik, Fackeln, Rauschmittel und andere gef\u00e4hrliche Gegenst\u00e4nde).<br \/>\nAls wichtiger Grund gilt auch das unerlaubte Mitf\u00fchren von Aufzeichnungsger\u00e4ten f\u00fcr Ton\/Bildtonaufnahmen (ausgenommen Mobiltelefone).<br \/>\nAuch bei Verletzung der Altersgrenze zum Einlass (im Zweifelsfall kann eine Alters\u00fcberpr\u00fcfung stattfinden) kann der Einlass verweigert werden.<br \/>\nDer Veranstaltungsbesucher hat im Falle des Nichteinlasses trotz Karte das Recht auf Erstattung des Ticketpreises, au\u00dfer es besteht ein wichtiger Grund (insbesondere die vorbenannten) f\u00fcr die Einlassverweigerung. In diesem Falle ist eine R\u00fcckgabe des Tickets\/eine Erstattung des Ticketpreises nicht m\u00f6glich. Des Weiteren haben Besucher kein Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Eintrittsgeldes, bei der begr\u00fcndeten Einlassverweigerung von Begleitpersonen. Dies gilt nicht f\u00fcr Besucher mit Behinderung und ihre Begleitpersonen.<br \/>\nEin dar\u00fcber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.<br \/>\n2.5. Der Veranstalter \u00fcbernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder k\u00f6rperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bed\u00fcrfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur F\u00fchrung einer solchen Aufsicht.<br \/>\nDies gilt sowohl gegen\u00fcber dem Aufsichtsbed\u00fcrftigen als auch gegen\u00fcber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern.<br \/>\n2.6. Das Ticket verliert bei Verlassen der Veranstaltungsfl\u00e4che seine G\u00fcltigkeit und berechtigt nicht zum Wiedereinlass. Die Erstattung des Eintrittsgeldes aufgrund von zu geringen Besucherzahlen oder dem Gast nicht ansprechendes Programm, sofern das Programm der Ank\u00fcndigungen im Vorfeld entspricht, ist ausgeschlossen.<br \/>\n2.7. Die am Abend herrschenden Ticketpreise sind als Paketpreise bzw. als Einzelpreise f\u00fcr die Veranstaltung zu verstehen, diese setzen sich aus einem Euro Eintritt und anderen Wirtschaftsg\u00fctern mit individuellen Preisen zusammen. Der Gast hat die Wahlm\u00f6glichkeit zwischen den Wirtschaftsg\u00fctern und kann den Eintritt als auch Zusatzleistungen\/Wirtschaftsgut einzeln erwerben. Sollte\u00a0ein Gast das Gesamtpaket nicht in vollem Umfang erwerben wollen bzw. einzelne Wirtschaftsg\u00fcter erwerben wollen, ist dies ausdr\u00fccklich vor dem Zahlvorgang der Kasse mitzuteilen.<\/p>\n<p>3. ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, VERSP\u00c4TUNG, PROGRAMM\u00c4NDERUNG<\/p>\n<p>3.1. Sollte die Veranstaltung noch vor Beginn ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt werden, haben die Festivalbesucher einen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises.<br \/>\nIn diesem Fall ist das oder die nicht entwertete\/n Ticket\/s per Post mit deutlich lesbarer Schrift an \u201cinvolvr GmbH \u2013 M\u00e4rkische Str. 22\u2013 44241 Dortmund\u201c unter Nennung einer Kontoverbindung f\u00fcr die Erstattung bis 10 Tage nach Veranstaltung zuzuschicken.<br \/>\nEin Anspruch auf Erstattung der Vorverkaufsgeb\u00fchr oder Ticketgeb\u00fchr sowie dar\u00fcber hinausgehenden Schadensersatz besteht nicht.<br \/>\n3.2. Sollte das Konzert nach Beginn aus Gr\u00fcnden h\u00f6herer Gewalt, beh\u00f6rdlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden m\u00fcssen, besteht f\u00fcr die Festivalbesucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last gelegt werden.<br \/>\n3.3. Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Veranstaltung \u00f6rtlich und\/ oder terminlich zu verlegen, soweit die Durchf\u00fchrung unm\u00f6glich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung f\u00fcr den Besucher zumutbar ist.<br \/>\na) r\u00e4umliche Verlegung: innerhalb der gleichen oder zumindest benachbarten Stadt<br \/>\nb) zeitliche Verlegung: n\u00e4chster Tag, bzw. soweit die hindernden Umst\u00e4nde (insbesondere Wetterbedingungen) noch anhalten, der n\u00e4chste Samstag, soweit die Veranstaltungsfl\u00e4che weiterhin verf\u00fcgbar sein sollte.<br \/>\nDie Verlegung wird vom Veranstalter unverz\u00fcglich \u00fcber seiner Internetpr\u00e4senz und nach M\u00f6glichkeit auch \u00fcber die Tagespresse, Rundfunk, Facebook-Pr\u00e4senz bekanntgegeben.<br \/>\nVor gr\u00f6\u00dferen Aufwendungen f\u00fcr den Besuch wird dringend Einsicht in die Website des Veranstalters empfohlen.<br \/>\n3.4. Versp\u00e4tungen des Programms sind von dem Festivalbesucher hinzunehmen, solange diese nicht mehr als 1 Stunde \u00fcberschreiten.<br \/>\n3.5.\u00a0 Bei der Veranstaltung k\u00f6nnen Programm\u00e4nderungen eintreten.<br \/>\nDer Veranstalter bem\u00fcht sich im Fall der Absage einzelner K\u00fcnstler um entsprechenden Ersatz, Anspr\u00fcche des Besuchers wegen Absage einzelner K\u00fcnstler bestehen nicht.<br \/>\n3.6.\u00a0 \u00c4nderungen werden seitens des Veranstalters so schnell wie m\u00f6glich bekannt gegeben.<\/p>\n<p>4. HAUSRECHT &amp; VERBOTE<\/p>\n<p>4.1. Auf dem gesamten Veranstaltungsgel\u00e4nde wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von den durch diesen Beauftragten ausge\u00fcbt.<br \/>\nDem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten.<br \/>\n4.2. Dem Veranstaltungslbesucher sind gewerbsm\u00e4\u00dfige Handlungen (insbesondere Verkauf, Werbung) auf dem Festivalgel\u00e4nde verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt.<br \/>\nPogen, Stage-Diving, Crowd-Surfing und das Klettern auf B\u00fchnen, Traversen, Zelte, Trib\u00fcnen oder \u00c4hnliches sowie das Mitbringen von Tieren ist verboten.<br \/>\n4.3. Sollte ein Festivalbesucher gegen vorbenannte Verbote versto\u00dfen, kann ein Verweis vom Festivalgel\u00e4nde erfolgen.<br \/>\nEine Erstattung des Ticketpreises sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter bzw. seine Erf\u00fcllungsgehilfen handeln vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig.<\/p>\n<p>5. LAUTST\u00c4RKE<\/p>\n<p>Bei Konzerten kann aufgrund der Lautst\u00e4rke Gefahr von m\u00f6glichen H\u00f6r- und Gesundheitssch\u00e4den bestehen.<br \/>\nDer Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters ist dahin gehend ausgeschlossen.<\/p>\n<p>6. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN \/ SALVATORISCHE KLAUSEL<\/p>\n<p>6.1 Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die \u00fcbrigen Klauseln davon nicht ber\u00fchrt.<br \/>\nAnstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.<br \/>\n6.2 Der Gerichtsstand ist Dortmund.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Konzert-, und Tanzveranstaltungen vom 24.02.2015 1. ANBIETERKENNZEICHNUNG 1.1. VERANSTALTER: involvr GmbH M\u00e4rkische Stra\u00dfe 22 44141 Dortmund Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung: Philipp Stecker E-Mail: info@et-voila.de URL:\u00a0www.et-voila.de Mit Kauf eines Tickets werden der Ticketk\u00e4ufer sowie die involvr GmbH Vertragspartner. 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